Wichtige Hinweise
für Geschäftspartner und Firmenvertreter
Es ist uns wichtig, stets eine moderne medizinische Versorgung für unsere Patienten zu ermöglichen. Für Ihre Impulse von außen sind wir offen und dankbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass neue Produkte, Medizintechnik oder Dienstleistungen ausschließlich über unsere Einkaufsabteilung generiert werden. Ihre Anliegen werden nach interner Prüfung und möglicher Rücksprache mit Ihnen gerne an den zuständigen Ansprechpartner weiterleitet.
Ihre Anfrage zur Vorstellung von Produkten oder Dienstleistungen senden Sie bitte an einkauf-fl@diako.de.
Ihre Anfrage zur Vorstellung von Medizintechnik senden Sie bitte an medizintechnik(at)diako.de.
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Vor-Ort-Termin über das zuständige Sekretariat, um unsere reibungslosen Abläufe in der Patientenversorgung nicht zu gefährden. Eine Begehung der Klinik ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!
Sie finden hier eine Übersicht der Kliniken, Institute und Zentren.
Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich mit der Einkaufsgemeinschaft Prospitalia zusammen und nutzen die Synergien der Bedarfs- und Kompetenzbündelung.
Die DIAKO Krankenhaus gGmbH orientiert sich am Kodex Medizinprodukte nach dem Bundesverband für Medizintechnologie e.V., kurz BVMed. Der BVMed erläutert im Kodex den rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen medizinischen Einrichtungen, Ärzten und den Herstellern von Medizinprodukten. Der Kodex fasst die bestehenden Rechtsvorschriften zusammen und beinhaltet Verhaltensregeln, die wir als DIAKO Krankenhaus gGmbH bei der Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern einhalten.
Im Sinne eines nachhaltigen Ressourceneinsatzes setzen wir auf eine digitale Rechnungsstellung. Bitte senden Sie Ihre Rechnungen an: finanzbuchhaltung(at)diako.de
Rechnungsanschrift:
DIAKO Krankenhaus gGmbH
Finanzbuchhaltung
Knuthstraße 1
24939 Flensburg
Medizinproduktesicherheit
Patientensicherheit ist uns wichtig!
Die in unserem Krankenhaus etablierten Qualitätssicherungsprozesse zum Umgang mit korrektiven Maßnahmen, Sicherheitshinweisen, (Beinahe-)Vorkommnisse und Produktrückrufen haben wir aktuell um die neue Forderung aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ergänzt.
Diese besagt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
In unserem Krankenhaus übernimmt Tom Weidner diese Funktion. Er nimmt als zentrale Stelle in unserem Haus folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
- die Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.