Aktuelle Mitteilungen zu dem Sanierungsverfahren des DIAKO Krankenhauses
Stand 3. April 2023

Hier können Sie die aktuellen Entwicklungsschritte der Sanierung des DIAKO Krankenhauses in Eigenverwaltung verfolgen:
Nun wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht: Die Gläubigerversammlung der DIAKO Krankenhaus gGmbH hat den beim Amtsgericht Flensburg eingereichten Insolvenzplan am 3. April einstimmig angenommen. Damit hat sie sich klar für die Sanierung der Krankenhausgesellschaft ausgesprochen.
NEU: 03_April_2023_Pressemitteilung (PDF)
Wir sind weiterhin in der gewohnt hohen Behandlungsqualität für alle da, die unsere medizinische Hilfe benötigen. Der Klinikbetrieb läuft unverändert, in vollem Umfang, in allen Bereichen und mit unverändertem Leistungsspektrum weiter.
Mehr Information dazu finden Sie in unseren Pressemitteilungen und in dem untenstehenden FAQ (Häufige Fragen und ihre Antworten). Dieses wird zeitnah weiter ergänzt.
17_Februar_2023_Pressemitteilung (PDF)
2_Februar_2023_Pressemitteilung (PDF)
21_Dezember_2022_Pressemitteilung (PDF)
22_November_2022_Pressemitteilung (PDF)
Die DIAKO Krankenhaus gGmbH hat am 22. November 2022 beim Amtsgericht Flensburg ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Verfahren dient dazu, unser Krankenhaus langfristig und nachhaltig in eine wirtschaftlich stabile Zukunft zu führen.
Pressekontakt:
Claudia Erichsen
Projektmanagement
Tel. 0461 812 -2103
E-Mail: erichsencl@diako.de
DIAKO Krankenhaus gGmbH
Knuthstr.1, 24939 Flensburg
1. Wie geht es jetzt für das DIAKO Krankenhaus Flensburg weiter?
Die DIAKO Krankenhaus gGmbH hat am 22. November einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das zuständige Amtsgericht Flensburg hat diesem Antrag bereits stattgegeben. Das Eigenverwaltungsverfahren bietet uns einen rechtlichen Rahmen, um die begonnene Restrukturierung umzusetzen – und zwar bei voller Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.
2. Welche Auswirkungen hat das Verfahren auf die Krankenversorgung?
Für die Patientinnen und Patienten ändert sich nichts: Wir sind weiterhin in vollem Umfang und in der gewohnt hohen Behandlungsqualität für alle da, die unsere medizinische Hilfe benötigen.
3. Warum ist dieser Schritt notwendig geworden?
Wir arbeiten bereits seit vielen Monaten mit Hochdruck an der Restrukturierung unserer Klinik, denn wir stehen - wie alle Krankenhäuser Deutschlands - vor massiven wirtschaftlichen Herausforderungen. Dank des großen Einsatzes unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mit der Unterstützung externer Spezialisten haben wir schon viel erreicht und z.B. unsere Strukturen und Prozesse verbessert.
Die noch immer andauernden Folgen der Coronapandemie, Inflation und explodierende Energiekosten haben aber leider dazu geführt, dass trotz dieser frühzeitig eingeleiteten Maßnahmen die Effekte noch nicht ausreichend waren. Das hat uns in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht, die die Einleitung des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung erforderlich machte. Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit, den begonnenen Sanierungsprozess nun konsequent fortzusetzen.
4. Was bedeutet Sanierung in Eigenverwaltung?
Mit dem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern. Die Geschäftsführung bleibt bei einem solchen Verfahren voll handlungsfähig und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen vorläufigen Sachwalter zur Seite gestellt. Eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzen das Team der Geschäftsführung.
Weitere Infos zu dem bisherigen Strukturprozess des DIAKO Krankenhauses finden Sie hier
5. Was bedeutet das Sanierungsverfahren für die Zukunft des DIAKO Krankenhauses?
Das Schutzschirmverfahren bietet eine große Chance für die nachhaltige Sanierung des Krankenhauses. Wir gehen jetzt einen wichtigen Schritt in eine wirtschaftlich stabile Zukunft. Die bereits eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen werden wir nun unter den rechtlich leichteren Bedingungen des Verfahrens mit Nachdruck umsetzen, einen Sanierungsplan aufstellen und beim Amtsgericht einreichen. Wir streben an, das Verfahren in der ersten Jahreshälfte 2023 abzuschließen.
6. Was ändert sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Für unsere Mitarbeitenden ändert sich nichts. Ihr Arbeitsalltag geht weiter wie bisher. Die Löhne und Gehälter sind sichergestellt. Für die ersten drei Monate des Sanierungsverfahrens werden Nettolohn bzw. -gehalt durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen und ausbezahlt. Alles, was dafür formell notwendig ist, hat die Geschäftsführung bereits vorbereitet, so dass sich die Beschäftigten voll und ganz auf ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.
7. Was passiert nach Ablauf der drei Monate, für die es die Insolvenzgeldsicherung gibt?
Voraussichtlich Ende Januar / Anfang Februar wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Nach unserer mit den Sanierungsexperten aufgestellten Planung steht die Fortführung des Krankenhauses außer Zweifel, das gilt natürlich auch für sämtliche Lohn- und Gehaltszahlungen.
8. Wird es betriebsbedingte Kündigungen geben?
Der Fachkräftemangel gehört zu den größten Herausforderungen in deutschen Krankenhäusern. Wir werden daher einen Großteil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen, um auch in den kommenden Jahren für die Patientinnen und Patienten in unserer Stadt und Region in der gewohnt hohen Qualität da sein zu können. Dennoch können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass es in einigen Bereichen auch zum Wegfall von Stellen kommen könnte. Eine verbindliche Aussage dazu können wir erst dann treffen, wenn das Sanierungskonzept, an dem wir zurzeit arbeiten, endgültig steht und beschlossen ist. Sollten sich betriebsbedingte Kündigungen nicht vermeiden lassen, wird sich die Geschäftsführung dabei auf jeden Fall vom Grundsatz der Sozialverträglichkeit leiten lassen. Wann immer möglich, werden wir auch die natürliche Fluktuation nutzen, um ggf. wegfallende Stellen zu kompensieren.
9. Wird es eine neue Geschäftsführung geben?
Nein. Die Geschäftsführung bleibt während der Eigenverwaltung unverändert im Amt und ist voll handlungsfähig. Geschäftsführer Ingo Tüchsen wird vom Sanierungsexperten Christian Eckert von WMC Healthcare und Stefan Denkhaus von der Hamburger Kanzlei BRL bei der Sanierung unterstützt. Zudem hat das Gericht den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von der Kanzlei REIMER Rechtsanwälte als so genannten vorläufigen Sachwalter bestellt. Er wird das Verfahren ebenfalls begleiten und beaufsichtigen. Auch der Geschäftsbetrieb läuft in der Eigenverwaltung ganz normal weiter.
10. Sind weitere Einrichtungen der DIAKO betroffen?
Betroffen ist ausschließlich das Krankenhaus in der Flensburger Knuthstraße.