Patientenverfügung

Die Patientenautonomie ist die Grundlage jeder pflegerischen und ärztlichen Maßnahme am Patienten. Das bedeutet, dass jede Form von Behandlung der Einwilligung des Patienten bedarf. Die Patientenverfügung ist eine Willensäußerung eines Patienten für die Zukunft. Sie dient der Entscheidungsfindung in Situationen, in denen der Patient nicht mehr in der Lage ist seinen Willen bezüglich medizinischer und pflegerische Behandlung selbst auszudrücken, z.B. bei Bewusstlosigkeit.

Patientenverfügungen sind bindend und stehen damit für die uneingeschränke Patientenautonomie.

Ergänzt wird die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht, damit eine Person des Vertrauens den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den behandelnden Ärzten deutlich machen kann. 

Die Mitarbeitenden des Ethikreferates haben eine Patientenverfügung erstellt, die in der Buchhandlung der DIAKO und an der Information erhältlich ist. Außerdem können Sie die Dokumente als PDF-Datei kostenfrei herunterladen.

Das Ethikreferat bietet an, beratend Hilfestellung zu leisten. Sie können unter der Telefonnummer 0461-812-2006 oder der eMail-Adresse ethik(at)diako.de einen Termin vereinbaren.

Grundsätzlich empfehlen wir ein gemeinsames Gespräch mit allen Angehörigen zu dem verfügten Willen, der in der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht schriftlich niedergelegt wurde. 

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