Nephrologische Schwerpunkt-Einheit

Die Dialysebehandlung findet in Schleswig-Holstein in ambulanten Zentrumsdialysen i.d.R. im niedergelassenen Bereich und nephrologischen Schwerpunkt-Einheiten von Krankenhäusern statt. 

Ambulante Zentrumsdialyse

Mit der ambulanten Zentrumsdialyse behandelte Patienten sind aufgrund des Krankheitsbildes, des Alters, der physischen oder geistigen Leistungsfähigkeit oder der psychischen Verfassung nicht in der Lage und/oder willens, in Form der Heimdialyse oder der LCD (Limited Care Dialyse) behandelt zu werden. 

Stationäre Dialyse (Vollstationär und teilstationär) 

Die Dialysebehandlung durch ein Krankenhaus findet in der Regel in Nephrologischen Schwerpunkt-Einheiten statt. Sie ist anzuwenden bei Patienten, bei denen wegen der Schwere ihrer Erkrankung eine stationäre Behandlung erforderlich ist (z. B. akutes Nierenversagen, Auffangdialysen, Komplikationen nach Nierentransplantation oder Indikation zur stationären Behandlung dialysierter Patienten bei dialyseunabhängigen Erkrankungen). 

Gemäß der Ausführungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Klinische Nephrologie sollen in einem nephrologischen Schwerpunkt mindestens die folgenden Voraussetzungen (Qualitätskriterien) vorhanden sein:

  1. Stationäre Diagnostik und Behandlung von Nieren und Hochdruckerkrankungen
  2. Therapie schwieriger Krankheitsfälle, insbesondere akutes Nierenversagen und Nierenerkrankungen, einschließlich intensivmedizinische Behandlung
  3. Vorhalten einer Auffangdialyse für Patienten anderer nephrologischer Einrichtungen bei kompliziertem Dialyseverlauf und interkurrenten Erkrankungen
  4. Bereitstellung aller Verfahren der Hämo- und Peritonealdialyse sowie auch von Apherese-Verfahren
  5. Ausbildung von Patienten und Angehörigen für die Heimdialyse auch für Patienten anderer Einrichtungen
  6. Versorgung infektiöser Dialysepatienten, auch für andere Einrichtungen
  7. Vorhalten von Gefäßchirurgen für Dialysezugänge
  8. Betreuung von Patienten vor und nach einer Nierentransplantation in enger Kooperation mit einem Transplantationszentrum; Möglichkeiten der Behandlung von Komplikationen und Nachsorge
  9. Weiterbildung von Ärzten im Schwerpunkt Nephrologie und Ausbildung von Fachpflegekräften

Nephrologische Schwerpunkt-Einheiten sind in der Regel an einem Krankenhaus der Schwerpunkt- oder Maximalversorgung eingerichtet.

Der Krankenhausplan weist aus, welche Krankenhäuser die genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Nachweis der vorgegebenen Qualitätskriterien, die auch durch Kooperationsverträge erfüllt werden können, ist unaufgefordert dem Gesundheits-Ministerium vorzulegen.

Erfüllt ein Krankenhaus mit einer bestehenden Dialysebehandlungseinheit die Voraussetzungen eines nephrologischen Schwerpunktes nicht vollständig, so kann es Patienten mit zusätzlichen gesundheitlichen Risiken behandeln, bei denen aufgrund ihrer Erkrankung eine ambulante Zentrumsdialyse nicht möglich ist. Dies ist i.d.R. der Fall, wenn eine engmaschige, intensive und fachübergreifende Überwachung erforderlich ist (teilstationär). Die Anwesenheit eines Nephrologen oder eines Arztes mit gleicher Qualifikation ist erforderlich.