Spezialambulanz Neuromuskuläre Erkrankungen

Bei diesen Erkrankungen handelt es sich um angeborene oder erworbene Erkrankungen, die die Muskulatur bzw. Muskelgruppen oder Nerven bzw. bestimmte Nervenabschnitte betreffen. Die Ursachen sind vielfältig und nicht selten komplex.

In der Regel ist für die Diagnose einer solchen Erkrankung neben der sorgfältigen Erhebung der Krankengeschichte und der neurologischen Untersuchung die Durchführung einer Nervenleitgeschwindigkeit und der Elektromyographie (EMG) notwendig.

Häufig ist eine Blutentnahme notwendig, und es werden Produkte des Muskelstoffwechsels im Blut untersucht. Auch eine genetische Analyse auf eine erbliche Nerven- oder Muskelerkrankung kann vom Arzt für notwendig erachtet werden. Für diese Untersuchung genügt ebenfalls eine Blutentnahme.

Zur genauen Eingrenzung der Erkrankung, der Abschätzung des Verlaufs und der Therapiemöglichkeiten wird von ärztlicher Seite nicht selten auch die Durchführung einer Muskel- und/oder Nervenbiopsie empfohlen, welche in Kooperation mit der Klinik für Neurochirurgie im Hause erfolgt. Dabei wird ein kleines Gewebestück aus dem Nerv oder Muskel entnommen und feingeweblich unter dem Mikroskop sowie nach bestimmten immunhistochemischen Verfahren untersucht. Partner der DIAKO Flensburg ist das Neuropathologische Institut der Universitätsklinik in Göttingen, welches über eine hervorragende Expertise verfügt.

Behandlungsgrundlage für die meisten neuro-muskulären Erkrankungen ist die Durchführung einer konsequenten und regelmäßigen Physiotherapie. Hier besteht eine enge Kooperation mit der Physiotherapeutischen Abteilung der DIAKO. Über spezifische Behandlungsmöglichkeiten wird Sie der Arzt je nach Erkrankung aufklären. Die Ambulanz wird durch PD Dr. med. Schattschneider geleitet.

Ambulanzsprechzeiten: Jeden Donnerstag von 11.30 - 15.30 Uhr. Terminvereinbarung mit Frau Röckendorf über die Anmeldung der Spezialambulanz unter Tel. 0461 812  –2430.
Eine Überweisung durch den Hausarzt ist ausreichend, diese bedarf zwingend ein X bei Beh. gem. §116b und die entsprechende Diagnose. Die Überweisung ist ein Quartal gültig.