Corona: Besuchs- und Hygieneregeln im Krankenhaus
Hier unsere Besuchsregelungen (bitte anklicken) letzte Aktualisierung 15.6.2022
- Personen, die bei uns stationär aufgenommen sind, dürfen einmal täglich von einer Person für eine Stunde Besuch bekommen (1·1·1-Regel). Ausgenommen sind Patienten, bei denen bereits eine Begleitperson mit aufgenommen ist.
- Es sind mehrere unterschiedliche Besuchspersonen pro Patient zulässig, aber gemäß der 1-1-1-Regel immer nur einer pro Tag.
- Wer zu Besuch kommt, muss einen extern durchgeführten, negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter ist als 24 bzw. 48 Stunden.
- Besuchspersonen tragen während des gesamten Besuchs eine FFP2-Maske. Wir akzeptieren leider keine „Maskenbefreiung”.
- Besuchspersonen melden sich in jedem Fall zuerst im Stationszimmer der jeweiligen Station.
- Wer einen akuten Infekt/eine akute Atemwegserkrankung hat oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer Person mit nachgewiesener Corona-Infektion hatte, darf das Krankenhaus grundsätzlich nicht betreten.
- In Härtefällen sind Ausnahmen in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder der Station möglich.
Nicht verschiebbare Eingriffe: Regelungen für stationär und ambulant aufzunehmende Personen
- Notfallpatienten melden sich in der Zentralen Notaufnahme. Begleitpersonen sind nur bei Notwendigkeit (z.B. Kinder und hilfsbedürftige Menschen) zugelassen.
- Nicht verschiebbare ambulante oder stationäre Operationen: Bringen Sie für eine stationäre/ambulante Aufnahme einen negativen Ag-Test mit, nicht älter als 24 Std. Dies gilt auch für vollständig geimpfte Personen!
- In Härtefällen können Ausnahmen möglich sein. Bitte kontaktieren Sie in solchen Fällen den Bereich / die Sprechstunde, der Sie versorgen soll.
- Sie müssen bei Kontakt zu unseren Mitarbeitenden und bei Verlassen Ihres Zimmers eine FFP-2-Maske tragen.
- Das Verlassen des DIAKO Krankenhauses ist für die Dauer der stationären Behandlung nicht erwünscht!
Mitgebrachte Testbescheinigungen müssen von anerkannten medizinischen Teststellen, z.B. dem Testzentrum neben der DIAKO, ausgestellt sein. Andere Bescheinigungen oder Eigentests können wir nicht akzeptieren.
CORONA-Testzentrum direkt neben dem DIAKO Krankenhaus
Ab Montag, 13. Dezember, öffnet das Testzentrum in der Wrangelstraße 1 (Sibilla-Schäfer-Haus, gegenüber dem DIAKO-Parkhaus). Zwischen 8 und 18 Uhr können sich dort alle Menschen testen lassen – es wird ein kostenloser Corona-Schnelltest gemäß §4a TestV durchgeführt.
Eine Anmeldung ist nicht verpflichtend, doch eine vorherige online-Terminbuchung wird empfohlen.
Bringen Sie bitte, wenn möglich, einen tagesaktuell ausgefüllten Fragebogen mit.
Besuchs- und Hygieneregeln zum Ausdrucken
Übersicht Besuchs- und Hygieneregeln zum Ausdrucken
Fragen und Antworten rund um Corona

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen sowie weiterführende Links zu wichtigen Webseiten zum Thema:
RKI-Robert-Koch-Institut: Aktuelle Infos und Regelungen rund um Corona / COVID-19
Landesregierung SH: Fragen und Anworten zum Thema Corona-Virus in Schleswig-Holstein
Dort werden auch Fragen zu Regelungen und Hygienemaßnahmen zu Hause oder im Betrieb, in Kliniken, Seniorenheimen, Kindergärten und vieles mehr beantwortet.
Die Landesregierung stellt weiterhin wichtige Telefonnummern und weitere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung, so etwa ein Bürgertelefon und einen Chat.
Aktuelles aus der DIAKO
Neues Ambulantes Sprechstundenzentrum im DIAKO Krankenhaus
Das neue Ambulante Sprechstundenzentrum (ASZ) im DIAKO Krankenhaus bietet viele Vorteile - für Patientinnen und Patienten wie für Mitarbeitende.
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DIAKO befürwortet vorgelegtes Sanierungskonzept
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"Auf uns ist Verlass!" - Die Chefärzte des DIAKO Krankenhauses wenden sich in einem gemeinsamen Brief an die Öffentlichkeit, Kolleg*innen und…
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Konzerte an der DIAKO
In der Vorweihnachtszeit gibt es an der DIAKO in diesem Jahr wieder viel Musik.
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Die DIAKO Krankenhaus gGmbH hat am 22. November 2022 beim Amtsgericht Flensburg ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Verfahren…