Die Insolvenzgläubiger haben den eingereichten Insolvenzplan einstimmig angenommen. Im Verfahren über das Vermögen der Gesellschaft wurde seinerzeit somit ein entscheidendes Ziel im Sanierungsprozess erreicht. Nachdem das Gericht den eingereichten Insolvenzplan anschließend bestätigt hat, kann somit rechtskräftig das laufende Insolvenzverfahren aufgehoben werden.
►Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Abschluss des Insolvenzverfahrens.
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